Stand: 27.10.2023

§1 Preise, Zahlung, Fälligkeit

1.1: Die angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten immer zzgl. der gesetzlichen MwSt.

1.2: Bei Aufträgen über 1.000,00€ verpflichtet dich der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung zur Anzahlung von mindestens 30% des vereinbarten Preises. Abweichungen davon müssen im Vorhinein schriftlich per Mail vereinbart werden und im Angebot festgehalten sein.

Bei Aufträgen unter 1.000,00€ wird durch JS MEDIA im Einzelfall entschieden, ob eine Anzahlung fällig wird oder nicht. Diese muss schriftlich per Mail und im Angebot festgehalten sein.

Mit der Zurverfügungstellung der finalen Datei wird die Schlussrechnung in Höhe von 70% des Auftragswertes, bzw. in Höhe des noch ausstehenden Restbetrages fällig. JS MEDIA behält sich vor, die finale Datei ohne Wasserzeichen bzw. Schutzzeichen erst nach dem Zahlungseingang oder Nachweis über die Transaktion zur Verfügung zu stellen.

Zahlungsziel sind 8 Tage sollte nichts anderes schriftlich per Mail vereinbart worden sein.

1.3: 6 Monate nach dem Projektstart, also der Annahme des Angebots, ist JS MEDIA berechtigt die Abschlussrechnung zu stellen, unabhängig vom Status des Projektes, welcher zu diesem Zeitpunkt gilt. Die Fortsetzung des Projekts bleibt davon unberührt.

1.4: Projektabbruch u.o. Drehausfall

Wenn der Kunde ein Projekt nach der Annahme des Angebots/der Beauftragung nicht starten oder weiterführen will, hat dieser JS MEDIA die kompletten Kosten (den Schaden) zu erstatten, der aus der vorzeitigen Beendigung entstanden ist.

Zusätzlich gelten folgende Regelungen:

• Angebot wurde angenommen, ein Vertrag wurde geschlossen und das Projekt wurde geplant: Der Kunde schuldet JS MEDIA 20% des vereinbarten Auftragspreises.

• Schriftlich vereinbarte Drehtage laut Mail/Angebot werden durch den Kunden abgesagt:

o 14 Tage vor Drehstart: 25% des Auftragspreises

o Bis 7 Tage vor Drehstart: 50% des Auftragspreises

o Bis 4 Tage vor Drehstart: 80 % des Auftragspreises

o Weniger als 4 Tage vor Drehstart: 100% des Auftragspreises

• Nach erfolgreicher Abwicklung der Drehtage fallen immer 100% des Auftragspreises an – auch wenn das Projekt durch den Kunden vor der Postproduktion abgesagt wird, werden diese Kosten zu 100 % berechnet.

Die Schlussrechnung bzw. Ausfallrechnung wird direkt nach Projektabbruch mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen gestellt.

1.5: Sollten offene Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden, sind die hierdurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten, wie beispielsweise Inkassogebühren oder Rechtsberatungskosten, vom Kunden zu tragen.

§2 Nutzungsrechte und Nutzungsübertragung

2.1: JS MEDIA räumt dem Kunden für den fertiggestellten Film räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein. Davon ausgenommen sind Nutzungsrechte für die TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung. Die Ansprüche anderen Verwertungsgesellschaften wie der GEMA bleiben davon unberührt.

2.2: Möchte der Kunde den finalen Film/die Audiospur im TV, Radio oder Kino verwerten, muss eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden, die ein Aufpreis nach sich zieht.

2.3: Der Kunde erwirbt lediglich die Nutzungsrechte am finalen Film, also der finalen Filmdatei selbst. Hat der Kunde Interesse an den Rohdateien (z.B. den aufgezeichneten Videoclips, einzelnen Grafiken, Audio- und Sprecherspuren) muss dies mit JS MEDIA im Vorhinein abgestimmt werden. Durch die Einholung dieser zusätzlichen Nutzungsrechte kommt es zu Mehrkosten.

2.4: Arbeitet der Kunde für eine Dritte Partei oder verkauft der Kunde das Video an eine dritte Partei bedarf es der Zustimmung von JS MEDIA. Diese Zustimmung kann mit einem Aufpreis verbunden sein. Zudem ist der Kunde verpflichtet die Identität der dritten Partei offen zu legen.

§3 Datenspeicherung

JS MEDIA speichert alle Dateien, die für die Erstellung des finalen Films verwendet wurden (inklusive Konzepten, Grafiken, etc.) für 24 Monate. Nach 24 Monaten behält sich JS MEDIA das Recht vor, die Projektdateien unwiderruflich zu löschen. Eine Speicherung über die genannten 24 Monate kann auf Kundenwunsch erfolgen, ist aber ggf. mit Aufpreisen verbunden.

§4 Referenzangabe

4.1: Der Kunde gewährt JS MEDIA die Möglichkeit, den produzierten Film zeitlich und räumlich uneingeschränkt als Referenz zu nutzen. Dies betrifft alle Plattformen, auf denen sich JS MEDIA zeigen möchte.

4.2: Zudem lässt der Kunde JS MEDIA die Freiheit das Kundenlogo zeitlich und räumlich uneingeschränkt als Referenz anzugeben. Dies betrifft alle Plattformen, auf denen sich JS MEDIA zeigen möchte.

4.3: Möchte der Kunde nicht, dass der erstelle Film und sein Kundenlogo durch JS MEDIA zeitlich und räumlich unbeschränkt verwendet werden können, muss ein ausdrücklicher schriftlicher Hinweis des Kunden vorliegen.

§5 Eigentumsvorbehalt

Das Filmmaterial, alle vorbereitenden Dokumente zur Planung und der fertige Film bleiben bis zur kompletten Begleichung der Rechnung Eigentum von JSMEDIA.

§6 Rücktrittsrecht

JS MEDIA behält sich das Recht vor, auch nach vereinbartem Vertragsabschluss eine Produktion nicht durchzuführen, wenn die Umstände für das Unternehmen unzumutbar sind oder der Kunde durch grobe Fahrlässigkeit und /oder mangelnde Kooperation eine Durchführung unmöglich macht. Zudem darf JSMEDIA vom Vertrag zurücktreten, wenn urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen bei der Produktion von Videos verletzt werden.

§7 Haftung

JS MEDIA haftet nicht dafür, wenn bestimmte Ergebnisse (z.B. Umsatzsteigerungen, Mitarbeiterzuwachs) durch die produzierten Videos nicht erreicht werden.

§8 Pflichten

8.1: JS MEDIA verpflichtet sich zur Einhaltung aller im Angebot dargelegten Leistungen und zur Einhaltung des Zeitplans, solange sich der Kunde ebenfalls an die im Angebot oder per Mail vereinbarten Daten hält und seine Mitwirkungspflicht nicht verletzt.

8.2: JSMEDIA verpflichtet sich außerdem dazu, die im Vertrag/Angebot festgehaltenen Nutzungsrechte einzuräumen.

8.3: Mitwirkungspflicht des Kunden, der Kundin:

Bei einer Zusammenarbeit mit JSMEDIA verpflichtet sich der Kunde zur Mitwirkung: Dies beinhaltet eine termingerecht Mitarbeit am Produktionsprozess, beim Kickoff einen/eine Ansprechpartner*in zur Verfügung zu stellen, innerhalb von 5 Werktagen auf Anfragen zu reagieren, Feedback innerhalb eines bestimmten Zeitrahmen zu geben und Entscheidungen zur Abnahme eines Videos fristgerecht zu treffen. Der/die Ansprechpartner*in muss befugt/befähigt sein, Videoinhalte freizugeben. Die Kommunikation erfolgt dabei über E-Mail.

Außerdem trägt der Kunde beim Dreh dafür Sorge, die Ressourcen zur Verfügung zu stellen, welche zur Durchführung des Drehs und aller begleitenden Prozesse nötig sind. Sollten am Drehtag Bedingungen vorzufinden sein, die die sichere und ordnungsgemäße Durchführung von Dreharbeiten nicht zulassen, kann JSMEDIA den Dreh abbrechen und ggf. anfallende Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.

8.4: Der Kunde ist für die Inhalte der Produktionen selbst verantwortlich und er hat sicherzustellen, dass durch die Produktion und deren Ergebnis auf Grund der von ihm gewünschten Aussagen oder bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

8.5: Die Abnahme des finalen Videos oder vereinbarte Zwischenabnahmen erfolgen durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen, sollte nichts anderes vereinbart worden sein. Die Übermittlung der Beanstandungen erfolgt ausschließlich per E-Mail. Wenn keine fristgerechte Abnahme des Kunden/der Kundin im angegebenen Zeitrahmen erfolgt, so wird das Schweigen als stille Abnahme des Videos interpretiert. Eventuell vereinbarte Korrekturschleifen verlieren ihre Gültigkeit.

§9 Schnitt/Postproduktion

9.1: Dem Kunden stehen im Verlauf der Postproduktion in der Regel 3 Korrekturschleifen zu, sollte im Angebot/Vertrag oder per E-Mail nichts anderes vereinbart worden sein. Wünscht der Kunde sich eine Korrektur, muss diese innerhalb von 5 Werktagen bei JSMEDIA per E-Mail eingehen (siehe §8 Abschnitt 8.3).

9.2: Sollten im Verlauf der Postproduktion unvorhergesehene Zusatzkosten anfallen (z.B. ein Sprecher wird angefordert oder aufwendige Effekte wie Retuschen sind nötig, um Marken oder ungewollte Inhalte im Bild zu entfernen), trägt diese der Kunde in der mit JSMEDIA vereinbarten Höhe.

§10 Schlussbestimmung

14.1: Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.

14.2: Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.3: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der JS MEDIA in Wiesbaden.